Patienteninformation: Gültigkeit von Überweisungen
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie über wichtige Regelungen zur Gültigkeit von Überweisungen informieren, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich in ihrer Praxisinformation vom März 2025 klargestellt hat:
Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig
Was bedeutet das für Sie?
- Eine Überweisung bleibt über das Ausstellungsquartal hinaus gültig
- Sie benötigen NICHT zu jedem Quartalsbeginn eine neue Überweisung
- Die ursprüngliche Überweisung gilt für die gesamte Behandlungsdauer
Konkrete Beispiele:
Behandlungsbeginn im Folgequartal:
Wenn Sie im März eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten und der Termin im April (nächstes Quartal) stattfindet, benötigen Sie keine neue Überweisung.Mehrteilige Behandlung über mehrere Quartale:
Wenn Ihre Behandlung im aktuellen Quartal beginnt (z.B. erste Untersuchung im September), aber erst im nächsten Quartal abgeschlossen wird (z.B. Auswertung der Ergebnisse im Oktober), gilt die ursprüngliche Überweisung für den gesamten Behandlungsverlauf.
Wichtiger Hinweis:
Die quartalsübergreifende Gültigkeit bezieht sich primär auf das direkt folgende Quartal. Bei deutlich späterer Terminwahrnehmung (z.B. erst nach zwei Quartalen) kann eine neue Überweisung erforderlich sein.
Dringlichkeitscode für beschleunigte Termine
Bei dringenden Behandlungsbedarfen können wir einen speziellen Dringlichkeitscode auf Ihrer Überweisung vermerken. Mit diesem Code können Sie über die Terminservicestelle (www.116117.de oder telefonisch unter 116117) beschleunigt einen Facharzttermin erhalten.
Überweisungspflichtige Fachrichtungen
Für folgende hochspezialisierte Fachrichtungen ist grundsätzlich eine Überweisung vorgeschrieben:
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
- Nuklearmedizin
- Pathologie
- Radiologische Diagnostik/Radiologie
- Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
Ausnahme: Das Mammografie-Screening im Rahmen des organisierten Früherkennungsprogramms ist überweisungsfrei.
Diese Regelungen sollen Missverständnisse vermeiden, unnötige Bürokratie reduzieren und Ihre Versorgung effizienter gestalten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.